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16.03.2020

Schutzschild zur Unterstützung der Betriebe – Hilfszusage in unbegrenzter Höhe

Durch Corona-Infektionswelle und andauernde Umsatz- und / oder Mitarbeiterausfälle droht eine konkrete Existenzgefährdung vieler Betriebe. Wir informieren über das heute von der Bundesregierung verkündete Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Hier das Maßnahmenpaket sowie Maßnahmen im Detail.

Das in einer Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier verkündete Maßnahmenpaket basiert auf vier Säulen:

  1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
  2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  3. Milliardenschutzschild für Betriebe
  4. Stärkung des Europäischen Zusammenhaltes

Im Rahmen des angekündigten Milliardenschutzschildes für Betriebe, der weit über die Maßnahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 hinausgeht, werden unter Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens Hilfszusagen in unbegrenzter Höhe gemacht. Konkret bedeutet das, dass bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. So sollen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – universell die Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite erhöht werden, um die Bereitschaft der Hausbanken auch bei sich verschlechternden Bonitäten Darlehen zu vergeben, hoch zu halten.

Bei den für die KMU-Finanzierung bedeutenden Bürgschaftsbanken wird der Risikoanteil des Bundes erhöht, damit die zu erwartenden, aber schwer einzuschätzenden Risiken von den Bürgschaftsbanken geschultert werden können. Zusätzlich wird durch die Schaffung von Eigenkompetenzregeln eine kurzfristige Entscheidung über Bürgschaftsanträge (Expressbürgschaften) ermöglicht.

Die Maßnahmen im Detail:

  1. Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro
  2. Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000, – €
  3. Anhebung der Betriebsmittelgrenze von 35 % (bzw. Handel 50 %) auf 80 %
  4. 10 % höhere Rückbürgschaft Bund (dann 49 %) sowie Möglichkeit für die Länder um weitere 5 % zu erhöhen

Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf dieser Seite zur Verfügung:
https://www.vdb-info.de/mitglieder/

Zusätzlich sind Sonderprogramme für Unternehmen vorgesehen, die krisenbedingt und vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Diese Programme müssen aber erst einmal bei der EU-Kommission angemeldet werden, weshalb sie im Gegensatz zu den o.g. Finanzierungsmaßnahmen, die ab sofort gelten, noch nicht gleich zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link des Bundesfinanzministeriums.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html
Auf der Homepage finden auch Kontaktdaten für Infohotlines, die für Betrieben zur Verfügung stehen.

Bleiben Sie gesund!

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