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23.01.2024

AVE-Bekanntmachung Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken in Berlin und Brandenburg

Tarifvertrag für Auszubildende jetzt allgemeinverbindlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 17. Oktober 2022 wurde für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dessen Normen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Erfasst werden grundsätzlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den räumlichen, betrieblich-fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Einbezogen werden organisierte und nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

 

Damit gelten die Mindestausbildungsvergütungen und die Urlaubsbestimmungen rückwirkend für alle Ausbildungsverhältnisse des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks unabhängig von der Tarifbindung zum 01. September 2023.

 

Unter dem nachstehenden Link können Sie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 17. Oktober 2022 aufrufen:

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterin für Arbeits- und Tarifrecht:
Leonie Reuschel
lr@eh-bb.de

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektroinnung.de oder rufen Sie uns an: 0511-1316677